Wo kann ich finanzielle Unterstützung bekommen?

Opfer von Gewalttaten leiden an körperlichen, seelischen und oft auch an wirtschaftlichen Folgen. Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) regelt, dass Kriminalitätsopfer oder ihre Hinterbliebenen auf Antrag Hilfen bekommen.

Grundlage eines Anspruchs auf Versorgung nach dem OEG ist dessen § 1 Absatz 1 :

Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person.... eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Die individuellen Leistungen reichen u.a. von der Heil- und Krankenbehandlung über besondere Fürsorgeleistungen bis zur Gewährung einer Beschädigten- bzw. Hinterbliebenenrente.

Leistungen nach dem OEG müssen beantragt werden beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz. Weitergehende Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.


Als Soforthilfe kann eine Behandlung in einer

OEG-Traumaambulanz

gewährt werden. In vielen Fällen haben Opfer von Gewalttaten ein psychisches Trauma erlitten. In Rheinland-Pfalz wurde im Jahre 2011 ein Pilotprojekt "OEG-Traumaambulanzen"

gestartet, durch das den Betroffenen in Zusammenarbeit mit mittlerweile vier Klinik-Stützpunkten in

eine fachkompetente Soforthilfe zur Behandlung ihres Traumas angeboten wird.

Der Bund kann Opfern bestimmter Straftaten finanzielle Hilfen gewähren.

Der "Fonds sexueller Missbrauch" gewährt Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich.

Der Bund gewährt finanzielle Hilfen als Härteleistung zur Entschädigung für Opfer extremistischer und terroristischer Übergriffe. Nähere Informationen und ein Antragsformular finde ich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Außerdem gewährt der Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" finanzielle Hilfen. Hier finde ich Informationen über die regionale Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz.

Auch nichtstaatliche Stellen können in bestimmten Situationen finanzielle Unterstützung gewähren.

WEISSER RING:

Der WEISSE RING e.V. stellt Hilfeschecks für anwaltliche Erstberatungen, psychotraumatologische Erstberatungen und rechtsmedizinische Untersuchungen aus. Außerdem gewährt er Opfern von Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Zuwendungen.

Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH):

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.

Neben der Möglichkeit, unmittelbare finanzielle Hilfeleistungen, z.B. Entschädigung für durch Straftaten erlittene Verletzungen oder Sachschäden, zu erhalten, kann mir unter bestimmten Umständen auch Hilfe bei der Durchführung eines Strafverfahrens gewährt werden. So kann mir als Opfer einer schweren Straftat z.B. kostenlos einen Rechtsbeistand beigeordnet oder Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Unterstützung bei der Durchführung eines Strafverfahrens

Eine verständliche und umfassende Darstellung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren und die unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten bietet die "Opferfibel" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die hier abgerufen werden kann. Einen Überblick über die Opferrechte bietet die Opferschutzseite der Polizei in Rheinland-Pfalz.

Außerdem kann ich mich an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wenden, das oder die für meinen Wohnort zuständig ist, und dort bei der Rechtsantragsstelle nachfragen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz sind über die Homepage der Justiz zu erlangen.

Oft kann es sich anbieten, sich bei der Wahrnehmung dieser Rechte von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten oder sogar vertreten zu lassen. Eine Auflistung von Anwälten, die die Interessen von Verletzten in Ermittlungs- und Strafverfahren wahrnehmen, wird nicht geführt. Weiterhelfen können aber der Rheinland-Pfälzische Anwaltsverband im Deutschen Anwaltsverein und die örtlichen Anwaltsvereine. Daneben erteilen aber auch Opferschutzorganisationen wie der "WEISSE RING e.V.", der einen sog. "Hilfescheck" auch für eine anwaltliche Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt zur Verfügung stellt, weitere Auskünfte und geben Hilfestellung. Auskünfte können auch die beiden Rechtanwaltskammern in Koblenz und Zweibrücken geben.