Vergewaltigung / Sexueller Missbrauch

Allgemeine Informationen 

Informationen und Tipps erhalte ich über das Programm Polizeiliche Kriminalprävention.

Dort finden sich spezielle Informationen zu Sexualstraftaten – Nein heißt Nein! und sexuellem Missbrauch von Kindern.

Auf dieser Seite der Polizei kann ich den für mich zuständigen polizeilichen Ansprechpartner finden.

Informationen zu sexuellem Missbrauch von Kindern gibt auch die bzw. der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs. Das Hilfeportal bietet von sexueller Gewalt Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften Informationen zu Beratung, Hilfen und Fragen der Prävention. Außerdem kann dort über eine Datenbank nach spezialisierten Beratungs- und Hilfeangeboten vor Ort gesucht werden. 

Bei sexueller Belästigung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch finde ich und auch meine Angehörigen Beratung und weitere Unterstützung bei den Autonomen Frauennotrufen - Fachstellen zu sexualisierter Gewalt.

Beratung und Begleitung für Jungen und Mädchen im Kindes- und Jugendalter bieten die Kinderschutzdienste und die Jugendämter.

Außerdem gibt es spezielle Mädchenberatungsstellen gegen (sexuelle) Gewalt.

KOBRA -die Koordinations- und Beratungsstelle für behinderte Frauen und Mädchen in Mainz steht darüber hinaus als spezialisierte Beratungsstelle zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Hilfeangeboten bei sexualisierter Gewalt finde ich auch auf der Seite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Vertrauliche Hilfe nach Gewalt

Frauen, die von sexualisierter oder häuslicher Gewalt betroffen sind, wollen häufig (zunächst) keine Strafanzeige stellen, gerade wenn der Täter aus dem eigenen sozialen Umfeld stammt. Besonders nach sexualisierter Gewalt erleben Betroffene aber auch dann häufig Gefühle wie Scham, Ängste und ein (unbegründetes!) Mitschuldbewusstsein, wenn der Täter nicht aus ihrem Umfeld kommt. Aus Angst, zu einer Anzeige gedrängt zu werden, lassen sie sich oftmals auch nicht medizinisch versorgen. 
Mehrere Kliniken in Rheinland-Pfalz bieten in diesen Fällen die "Vertrauliche Hilfe nach Gewalt" an: Hier können Sie sich als Betroffene vertraulich medizinisch versorgen und auf Wunsch eine vertrauliche Sicherung der körperlichen Spuren erstellen lassen. Falls Sie sich später doch noch zu einer polizeilichen Anzeige entscheiden, können damit wichtige Beweise gesichert werden, die sonst durch Heilungsprozesse verloren wären. Anschließend können Sie sich an eine Frauenunterstützungseinrichtung zur weiteren psychosozialen Beratung vermitteln lassen. Das Angebot ist kostenfrei und kann auch von Männern genutzt werden. 
Je schneller Sie sich als Betroffene bei einer der beteiligten Kliniken melden, desto besser: Körperliche Verletzungen verheilen zum Teil schnell und Spuren können durch Körperreinigung verloren gehen. Auch kleinste Kratzer und Hämatome ("blaue Flecken") können wichtige Befunde darstellen und sollten dokumentiert werden. 
Weitere Informationen und die Liste der beteiligten Kliniken finden Sie auf der Homepage des Frauenministeriums unter vertraulichehilfe.rlp.de.

Forensische Ambulanz der Rechtsmedizin der Universität Mainz

Wenn ich die Verletzungen gerichtsverwertbar dokumentieren lassen möchte, aber noch nicht weiß, ob ich die Tat bei der Polizei anzeigen werde, kann ich mich auch an die Forensische Ambulanz der Rechtsmedizin der Universität Mainz für erwachsene und kindliche Opfer körperlicher und sexueller Gewalt wenden. Tel.: 06131 / 17-9499 bzw. 06131 / 17-0 (24 h-Bereitschaft).

Schnelle Hilfen: Traumaambulanzen und Fallmanagement nach dem SGB XIV

Betroffene werden durch Schnelle Hilfen in einem erleichterten niedrigschwelligen Verfahren zeitnah unterstützt. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden die „Schnelle Hilfen“ im neuen Sozialen Entschädigungsrecht eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. Es bietet geschädigten Menschen eine beratende und unterstützende Begleitung vor, während und nach der Antragstellung auf Soziale Entschädigung an. 

Traumaambulanzen

In den Traumaambulanzen finden Menschen, die ein traumatisierendes Erlebnis hatten, schnelle Hilfe durch Beratung und Unterstützung. Traumaambulanzen zählen zu den sogenannten Schnellen Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts. Ziel ist es, das Entstehen oder die Verstetigung einer psychischen Gesundheitsstörung zu verhindern. Traumaambulanzen stehen sowohl Betroffenen als auch Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden offen. Die ersten beiden Sitzungen können ohne einen Antrag oder die Erfüllung von Voraussetzungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in Anspruch genommen werden.

Traumaambulanzen gibt es in Rheinland-Pfalz an folgenden Standorten:

  • Universitätsmedizin Mainz (für Erwachsene) / Rheinhessen-Fachklinik Mainz (für Kinder und Jugendliche)
  • Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
  • Psychiatrieverbund Nordwestpfalz, Kaiserslautern
  • Regionales Psychosomatisches Zentrum Südpfalz, Landau
  • Dr. von Ehrenwall`sche Klinik, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Hunsrück Klinik, Simmern
  • St. Elisabeth Krankenhaus, Lahnstein


Weiterführende Information erhalten Sie über die Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung https://lsjv.rlp.de/themen/soziale-entschaedigung.

Fallmanagement

Das Soziale Entschädigungsrecht hält für geschädigte Menschen, deren Leben sich durch ein schädigendes Ereignis plötzlich verändert hat, verschiedene Leistungen bereit. In solchen Lebenssituationen sind die Unterstützungs- und Versorgungsbedarfe sehr unterschiedlich. Darüber hinaus wirkt das Antragsverfahren oftmals kompliziert und unübersichtlich. Hier hilft das Fallmanagement.

Die Aufgaben der Fallmanager und Fallmanagerinnen sind insbesondere:

  • Beratung vor der Antragstellung
  • Unterstützung und Beratung während des gesamten Antragsverfahrens
  • Weitergabe von Informationen über den aktuellen Sachstand

Das Fallmanagement im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist wie folgt erreichbar:
Telefon: 06131 967-401
E-Mail: Fallmanagement(at)lsjv.rlp.de

Missbrauch in ärztlichen Behandlungen

Die Ombudsstelle für Fälle von Missbrauch in ärztlichen Behandlungen bietet eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten, die Grenzverletzungen oder sogar Missbrauch während ärztlicher Behandlungen erlebt haben.