sonstige Informationen

Opferspezifische Informationen der Polizei finden sich unter:

Über die Rechte und Pflichten von Opfern in einem Strafverfahren informiert umfassend und verständlich:

  • die Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz, die hier abgerufen werden kann
  • die Broschüre "Ich habe Rechte", die sich an Kinder und Jugendliche richtet und ebenfalls hier abgerufen werden kann
  • die Informationsbroschüre über Psychosoziale Prozessbegleitung des Bundesministeriums der Justiz, die hier abgerufen werden kann. Darüber hinaus findet sich dort ein Merkblatt über die Psychosoziale Prozessbegleitung in verschiedenen Sprachen.

Das "Merkblatt für Opfer einer Straftat" fasst in verständlicher Sprache die wesentlichen Rechte zusammen, die Menschen, die durch eine Straftat verletzt wurden, im Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens zustehen. Es gibt auch einen Überblick über Ansprüche außerhalb des Strafrechts, z.B. auf Entschädigungen.

Das Merkblatt steht Ihnen in vielen Fremdsprachen zur Verfügung. Der Landesteil enthält wichtige Kontaktdaten von Behörden und Organisationen, an die sich Opfer in Rheinland-Pfalz, die Hilfe und Unterstützung benötigen, wenden können.

Hier finden Sie das Merkblatt für Opfer einer Straftat in deutscher Sprache (inklusive Landesteil)

Das Opfermerkblatt liegt beim Ministerium der Justiz auch in Blindenschrift vor. Für entsprechende Anfragen wenden Sie sich bitte an Strafrechtsabteilung(at)jm.rlp.de.

Übersetzungen des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Merkblatts für Opfer einer Straftat in weiteren Sprachen finden Sie hier.

Ein breites Informations- und Hilfsangebot hält der Opferschutzverein WEISSER RING e.V. bereit. Das Hilfsangebot umfasst u.a.
- menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat
- Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen

Über die bundesweite Online-Datenbank ODABS kann ich nach Beratungsstellen für Opfer von Straftaten in der Nähe meines Wohnortes suchen.

Frauen, die Opfer einer Straftat geworden sind, können sich auch wenden an

  • das bundesweite Hilfetelefon, das in allen Fällen von Gewalt an Frauen berät und an regionale Beratungseinrichtungen weitervermitteln kann (116 016 - gebührenfrei)
  • die Frauenhauskoordinierungsstelle in Fällen häuslicher Gewalt: Die Seite unterstützt bei der Suche nach Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Kinder und Jugendliche können sich wenden an

Eltern erhalten Rat und Hilfe

Queere Menschen können sich in Rheinland-Pfalz an die 

wenden.

Seniorinnen und Senioren können sich z. B. auf folgenden Seiten weiter informieren:

  • Informationen zur Gewalt- und Extremismusprävention, zur Demokratieerziehung und zur historisch-politischen Bildung finde ich hier.
  • Informationen zur Schulpsychologie finde ich hier.
     

Opfer von Mobbing im Internet (Cybermobbing)

erhalten Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln auf der Seite http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.html.