sonstige Informationen
Opferspezifische Informationen der Polizei finden sich unter:
- Programm polizeiliche Kriminalprävention
- Polizei Rheinland-Pfalz
Über die Rechte und Pflichten von Opfern in einem Strafverfahren informiert umfassend und verständlich:
Das "Merkblatt für Opfer einer Straftat" fasst in verständlicher Sprache die wesentlichen Rechte zusammen, die Menschen, die durch eine Straftat verletzt wurden, im Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens zustehen. Es gibt auch einen Überblick über Ansprüche außerhalb des Strafrechts, z.B. auf Entschädigungen.
Das Merkblatt steht Ihnen in vielen Fremdsprachen zur Verfügung. Der Landesteil enthält wichtige Kontaktdaten von Behörden und Organisationen, an die sich Opfer in Rheinland-Pfalz, die Hilfe und Unterstützung benötigen, wenden können.
Merkblatt für Opfer einer Straftat (Deutsch) inklusive Landesteil
- Albanisch (Landesteil)
- Arabisch (Landesteil)
- Armenisch (inkl. Landesteil)
- Bulgarisch (Landesteil)
- Englisch (Landesteil)
- Farsi (Landesteil)
- Französisch (Landesteil)
- Georgisch (inkl. Landesteil)
- Griechisch (Landesteil)
- Italienisch (Landesteil)
- Kroatisch (Landesteil)
- Lettisch (Landesteil)
- Litauisch (Landesteil)
- Niederländisch (Landesteil)
- Paschtu (inkl. Landesteil)
- Polnisch (Landesteil)
- Portugiesisch (Landesteil)
- Rumänisch (Landesteil)
- Russisch (Landesteil)
- Serbisch (Landesteil)
- Slowakisch (inkl. Landesteil)
- Somali (inkl. Landesteil)
- Spanisch (Landesteil)
- Tigrinya (inkl. Landesteil)
- Tschechisch (Landesteil)
- Türkisch (Landesteil)
- Ungarisch (Landesteil)
- Urdu (inkl. Landesteil)
- Vietnamesisch (Landesteil)
Das Opfermerkblatt liegt beim Ministerium der Justiz auch in Blindenschrift vor. Für entsprechende Anfragen wenden Sie sich bitte an Strafrechtsabteilung(at)jm.rlp.de.
Ein breites Informations- und Hilfsangebot hält der Opferschutzverein WEISSER RING e.V. bereit. Das Hilfsangebot umfasst u.a.
- menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat
- Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen
- Erreichbarkeit der Außenstellen in Rheinland-Pfalz
- Bundesweite Erreichbarkeit unter der Rufnummer 08000 116 006 (gebührenfrei).
Über die bundesweite Online-Datenbank ODABS kann ich nach Beratungsstellen für Opfer von Straftaten in der Nähe meines Wohnortes suchen.
Frauen, die Opfer einer Straftat geworden sind, können sich auch wenden an
- das bundesweite Hilfetelefon, das in allen Fällen von Gewalt an Frauen berät und an regionale Beratungseinrichtungen weitervermitteln kann (08000-116 016 - gebührenfrei)
- die Frauenhauskoordinierungsstelle in Fällen häuslicher Gewalt: Die Seite unterstützt bei der Suche nach Frauenhäusern und Beratungsstellen.
Kinder und Jugendliche, Jungen und Mädchen können sich wenden an
- die Jugendämter in Rheinland-Pfalz
- die Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz
- die Online-Jugendberatung der bke (mit Einzelberatung, Forum, Gruppenchat)
- beim Kinder- und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer" (116 111 - anonym und kostenlos).
Eltern erhalten Rat und Hilfe
- beim Onlineberatungsangebot der bke (mit Einzelberatung, Forum, Gruppenchat)
- beim Elterntelefon "Nummer gegen Kummer" (0800-1110550 - anonym und gebührenfrei).
Seniorinnen und Senioren können sich z. B. auf folgenden Seiten weiter informieren:
- Broschüre "Im Alter sicher leben"
Opfer von Mobbing im Internet (Cybermobbing)
erhalten Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln auf der Seite http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.html.