Stalking, Mobbing, Bedrohung

Stalking bzw. Nachstellung bezeichnet eine bewusste und wiederholte, länger andauernde Verfolgung, Belästigung und psychische Terrorisierung einer Person und steht unter Strafe.

Sollten ich Opfer von Stalking durch einen aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner geworden sein, dann helfen mir die unter "Vergewaltigung, sexueller Missbrauch" und unter "Häusliche Gewalt, Misshandlung" genannten Frauenunterstützungseinrichtungen.

Außerdem erhalte ich Informationen und Tipps über das Programm Polizeiliche Kriminalprävention.

Dort finden sich auch spezielle Informationen zu Stalking.

Eine Erstinformation der Polizei in Rheinland-Pfalz in Fällen von Stalking und häuslicher Gewalt enthält der Flyer "Rat und Hilfe", der in acht verschiedenen Sprachen vorliegt.

Bin ich in der Schule gemobbt, bedroht oder gestalkt worden, kann ich mich an die Verbindungslehrerkraft oder auch an die Schulpsychologie in Rheinland-Pfalz wenden.

Auch über die Homepage des Ministeriums der Justiz kann ich weiteren Rat bei Stalking, Verfolgungen und Belästigungen erhalten.